Meldungen des Vorstands

BVG: Im Prinzip steht der Sozialforschung ein Zeugnisverweigerungsrecht zu

Die DGS hat sich in den letzten Jahren aus Anlass eines Falles von Datenbeschlagnahme an der Universität Erlangen-Nürnberg intensiv für die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts und eines Verbots der Datenbeschlagnahme in der empirischen Sozialforschung in das neue zu schaffende Forschungsdatengesetz engagiert – sowohl über ihre Vertreter:innen im RatSWD als auch im Zuge der Beteiligung am institutionellen Konsultationsprozess der Bundesregierung für dieses neue Gesetz. Inzwischen ist der Erlangener Fall vom Bundesverfassungsgericht beschieden worden: Zwar bekam der beschwerdeführende Kollege wegen eines Fristversäumnisses kein positives Urteil, doch befand das BVG den Fall als von grundsätzlicher Bedeutung und hat in seinem Urteil vom 25.09.2023  (1 BvR 2219/20) und in einer Pressemitteilung vom 20.10.2023 eine sehr klare Stellungnahme dazu veröffentlicht. Dieser ist zu entnehmen, dass sich Beschlagnahmeverbot und Zeugnisverweigerungsrecht schon aus dem im Grundgesetz verbrieften Grundsatz der Forschungsfreiheit ergeben. Insofern, so das BVG, bestehen ›erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit‹ der Entscheidungen der Vorinstanz. Der Vorstand der DGS wird sich mit dieser für die empirische Sozialforschung Forschung überaus positiven Stellungnahme des BVG im Rücken weiterhin in den laufenden Gesetzgebungsprozess für ein entsprechend gestaltetes Forschungsdatengesetz einbringen.