Call for Papers

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

Deadline: 07. August 2023

Die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn (Mindestlohnkommission) organisiert am 19./20. Oktober 2023 einen Workshop zum wissenschaftlichen Austausch über aktuelle, noch nicht als Artikel veröffentlichte Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns (›work in progress‹). Willkommen sind quantitative und qualitative Beiträge, die sich auch auf spezi-fische Zielgruppen, Regionen oder Branchen beschränken können. Zudem sind in diesem Jahr Analysen im Kontext von Inflation und entsprechender Anpassungsmaßnahmen von besonderem Interesse. Grundsätzlich relevante Themen entlang der gesetzlichen Evaluationskriterien (vgl. auch Berichte der Mindestlohnkommission) sind:

  • Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (z.B. Lohnstruktur, Erwerbsbiografien, soziale Sicherung, Hilfebezug bei Erwerbstätigkeit, Umsetzung des Mindestlohns)
  • Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung (z.B. Beschäftigungsniveaus, Bezug von Kurzarbeitergeld, Übergänge und Mobilität, Arbeitszeit, Arbeitslosigkeit sowie das Aus- und Weiterbildungsbildungsgeschehen)
  • Auswirkungen des Mindestlohns auf die Wettbewerbsbedingungen (z.B. betriebliche Anpassungsmaßnahmen, Preise und Produktivität, Wettbewerbssituation bzw. -intensität, makroökonomische Indikatoren)

Diese Liste ist nicht als abschließend zu begreifen. Darüber hinausgehende Themen sind ebenfalls erwünscht. Vortragsangebote zu aktuellen Forschungsprojekten (Vorstellung von Zwischenergebnissen laufender Projekte, von Arbeitspapieren etc.) können in Form von aussagekräftigen Exposés (max. 5.000 Zeichen) bis zum 7. August 2023 eingereicht werden. Bitte senden Sie Ihren Beitrag per E-Mail an die Adresse geschaeftsstelle(at)mindestlohn-kommission.de.

Eine Rückmeldung über die Annahmeentscheidung erhalten Sie bis zum 8. September 2023. Die Veranstaltung wird von der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, sowie den wissenschaftlichen Mitgliedern, Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Feld und Prof. Tom Krebs, PhD, begleitet. Der Workshop ist grundsätzlich als Präsenzveranstaltung in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nöldnerstraße 40-42, 10317 Berlin, geplant. Die Durchführung der Veranstaltung im Hybrid- oder Onlineformat behalten sich die Veranstalter vor. Tagungsgebühren werden nicht erhoben. Reisekosten werden entsprechend der Richtlinien des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der Mindestlohnkommission wenden: ge-schaeftsstelle(at)mindestlohn-kommission.de, Telefon 030/51548-4194.