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Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz

Mit dem Teilhabechancengesetz wurden zum Jahresbeginn 2019 mit den § 16i und e SGB II neue Möglichkeiten zur Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingeführt. Insbesondere der §16i fand aufgrund der Zuschusshöhe und der Fokussierung auf Menschen, die sehr lange arbeitslos waren, große Aufmerksamkeit. Dies galt umso mehr, als die Soziale Teilhabe explizit als Ziel neben der Vermittlung in Arbeit genannt wurde und vergleichbare Regelinstrumente über Jahre nicht verfügbar waren. Einige Beobachter sprachen bereits von der Schaffung eines ›Sozialen Arbeitsmarktes‹ oder gar einem ›Paradigmenwechsel‹ im SGB II.

In der laufenden Legislaturperiode steht eine politische Entscheidung über die Zukunft des § 16i an, der bis Ende 2024 befristet ist. Um diese fundiert treffen zu können, wurde die wissenschaftliche Evaluation des § 16i beschlossen, deren Zwischenergebnisse im Rahmen der Tagung vorgestellt, kritisch diskutiert und um die Perspektiven der gesellschaftlichen, administrativen und politischen Praxis ergänzt werden sollen. Besondere Aufmerksamkeit finden dabei die Fragen,

  • welche Rolle die beiden Zielsetzungen Soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration in der Praxis haben?
  • inwiefern die Zielsetzungen erreicht wurden?
  • wie Coaching und Weiterbildung umgesetzt wurden und ggf. künftig zu verbessern sind?
  • in welchem Maße Frauen und Männer von dem Instrument profitierten – und warum?
  • wie das Verhältnis beider Instrumente zu anderen Instrumenten im SGB II bestimmt wird?
  • wie ggf. die künftige Finanzierung des Instrumentes sichergestellt werden kann und wie hierfür die aus ihm resultierenden Einsparungen bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes genutzt werden können?
  • ob das Förderinstrumentarium des SGB II ausreichend ist, um Langzeitarbeitslosigkeit erfolgreich zu begegnen?

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion dieser Fragen zu beteiligen.

Dr. Claudia Globisch, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB, Nürnberg
Dr. Philipp Ramos Lobato, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB, Nürnberg

Dr. Joachim Lange, Studienleiter,Evangelische Akademie Loccum
PD Dr. Verena Grüter, Direktorin, Evangelische Akademie Loccum

Tagungsgebühren

Regulär: 100€
Ermäßigt: 50€

Die Tagungsgebühr beinhaltet Übernachtung, Verpflegung und Kostenbeitrag. Für Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende sowie Arbeitslose gilt die ermäßigte Gebühr nur bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung.
Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.

Stornierung

Bei einer Absage nach dem 21.11.2022 müssen wir Ihnen 25% der Tagungsgebühr in Rechnung stellen

Anreise

Informationen über die Anreise mit dem PKW oder der Bahn finden Sie hier

Es besteht eine direkte Verbindung zur Akademie mit dem Zubringerbus ab dem Bahnhof in Wunstorf.
Zur Akademie - Abholung am Bahnhof Wunstorf, Ausgang ZOB: 28.11.2022, 12:20 Uhr
Zum Bahnhof - Ankunft am Bahnhof Wunstorf (voraussichtlich): 29.11.2022, 13:30 Uhr

Bitte setzen Sie im Anmeldeformular bei gewünschter Mitfahrt im Zubringerbus die entsprechende Auswahl, da die Plätze begrenzt sind.

Mehr Informationen unter: https://www.loccum.de/tagungen/2274/

Organisation

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Evangelische Akademie Loccum

Ort

Loccum

Beginn

28.11.22

Ende

29.11.22