Beitragsgliederung
Beiträge
Nachdem das Konzil der DGS am 28. Oktober 2005 die jährlichen Mitgliedsbeiträge erhöht hatte, kam es zu vielen Diskussionen, bei denen sich jedoch auch herausstellte, dass - unabhängig von allen künftigen Regelungen - für das laufende Jahr eine Differenzierung der Beitragserhöhung notwendig sei. Deshalb hat das Konzil zum 22. Februar 2006 einen modifizierenden Zusatzbeschluss gefasst, der die Beiträge von Inhaberinnen und Inhabern halber Stellen, wissenschaftlichen Hilfskräften, Juniorprofessorinnen und -professoren sowie Promovenden absenkt.
Danach ergibt sich folgende Beitragsgliederung:
Gruppe | Beitrag | ||||
Professorinnen und Professoren | 150 Euro | emeritiert / pensioniert | 75 Euro | für BDS-Mitglieder* | 120 Euro |
Juniorprofessor/innen | 100 Euro | emeritiert / pensioniert | 50 Euro | für BDS-Mitglieder* | 80 Euro |
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen mit einer vollen Stelle | 100 Euro | emeritiert / pensioniert | 50 Euro | für BDS-Mitglieder* | 80 Euro |
Gruppe | Beitrag | ||
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Promovierende mit einer halben Stelle | 50 Euro | für BDS-Mitglieder* | 40 Euro |
Wissenschaftliche Hilfskräfte, Promovierende ohne Stelle, Arbeitsuchende | 30 Euro | für BDS-Mitglieder* | 25 Euro |
Studierende ** | 20 Euro | für BDS-Mitglieder* | 15 Euro |
* Nachweis über Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen e.V. erforderlich
** Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung erforderlich