Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Mitglied der DGS können alle Personen werden, die sich durch Studium, Forschung, Lehre oder Veröffentlichungen in der Soziologie ausgewiesen haben. In der Regel ist der wissenschaftliche Ausweis mit einem Hochschulabschluss in der Soziologie oder einem gleichwertigen wissenschaftlichen Abschluss erbracht.
Seit 2002 bietet die DGS aber auch eine studentische Mitgliedschaft für Studierende der Soziologie an. Die studentische Mitgliedschaft kann allerdings nur vor dem Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses (Dipl./M.A., auch fachfremd) beantragt werden.
Mitglieder der DGS erhalten vierteljährlich eine Ausgabe der Zeitschrift ›Soziologie. Forum der Deutschen Gesellschaft für Soziologie‹. Auf den Soziologiekongressen zahlen DGS-Mitglieder ermäßigte Beiträge. Außerdem erhalten Mitglieder der DGS einen ermäßigten Abonnementpreis der ›Soziologischen Revue‹ und der ›Social Forces‹. Personen, die gleichzeitig Mitglied in der DGS und im Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS) sind, zahlen einen ermäßigten Beitrag (siehe Tabelle).
Hinweis zur Mitgliedschaft in den DGS-Sektionen
Die Mitgliedschaft in der DGS ist nicht automatisch mit der Mitgliedschaft in einer DGS-Sektion verbunden. Bitte kontaktieren Sie im Falle eines Aufnahmewunsches in den Sektionen den jeweiligen Sektionsvorstand.