Aktuell

Bürger*innenräte, mini publics und deliberative Foren

Deadline: 15. September 2024

Bürger*innenräte sind ein Modell und Instrument politischer Partizipation, das in den letzten Jahrzehnten in der sozialwissenschaftlichen demokratietheoretischen Diskussion sowie in der politischen Praxis vermehrt Aufmerksamkeit gefunden hat. Vor allem im Englischen wird dafür neben ›citizens‘ assemblies‹ auch der Begriff ›mini publics‹ verwendet. Der deutsche Soziologe Steffen Mau weist in seiner aktuellen Analyse zum Stand der deutschen Vereinigung 2024 darauf hin, dass das Konzept des ›Runden Tisches‹ ein wesentlicher Zugang zur demokratischen Selbstbestimmung in der scheidenden DDR war und heute ein Zugang zur Erstarkung politischer Partizipation sein kann.

Als Mikrokosmos der Bevölkerung sollen sich heterogene Gruppen von Bürger*innen intensiv über politische Fragen austauschen und zu einer gemeinsamen Position finden. Seit ihren Vorläufern in den 1970er-Jahren hat sich diese grundlegende Idee nicht gewandelt. Heutzutage dienen Bürger*innenräte als ergänzende politische deliberative Beratungs- und Entscheidungsinitiative zur repräsentativen Demokratie. Bekannte Beispiele für Bürger*innenräte wurden bspw. in Irland zu Themen wie der Zulassung der gleichgeschlechtlichen Ehe oder zu Abtreibungsverboten, in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Österreich zu Maßnahmen gegen die Klimakrise sowie in Schottland zur zukünftigen Entwicklung des Landes abgehalten.

Auch in der Forschung werden deliberative Foren eingesetzt, um zu einem vertiefenden Wissen über politische Einstellungen, Diskursverläufe und Konsensbildungen zu gelangen.

Das Schwerpunktheft 1/2025 bietet nun die Möglichkeit, sich mit unterschiedlichen Konzepten, Ausgestaltungs- und Umsetzungsformen von Bürger*innenräten auseinanderzusetzen und mögliche Grenzen sowie Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen.Mögliche Beiträge können sowohl theoretisch als auch empirisch, auf Österreich bezogen, aber auch international vergleichend ausgerichtet sein, wobei die Datengrundlage nicht älter als fünf Jahre sein sollte.

Wir ersuchen interessierte Autor*innen, ihre Artikelkonzepte (Umfang max. 2 Seiten) bis 15. 9. 2024 an die Redaktion der Sozialwissenschaftlichen Rundschau (SWS-Rundschau) (redaktion(at)sws-rundschau.at) zu senden. Die Konzepte sollen nach folgenden Punkten strukturiert und allgemeinverständlich verfasst sein:

  • Darstellung der Relevanz des Themas
  • Erläuterung der Ziele und Fragestellungen des Artikels
  • Erläuterung von Methodik, Daten- und Literaturgrundlage und des Untersuchungszeitraums
  • voraussichtliche Gliederung des Artikels.

Die Konzepte werden in der Redaktion begutachtet. Die Einscheidung für die Einladung potenzieller Autor*innen wird bis Oktober 2024 getroffen. Der Beitrag soll 30.000 bis 50.000 Zeichen (inkl. Literatur, Fußnoten und Leerzeichen) umfassen, allgemeinverständlich und nach unseren Zitierregeln (verfügbar unter: www.sws-rundschau.at) gestaltet sein.

Redaktionsschluss ist der 15. Dezember 2024. Heft 1 erscheint im März/April 2025.