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›Recht im Anthropozän‹

Deadline: 30. Juni 2022

Das Anthropozän ist zu einem interdisziplinären Schlüsselbegriff geworden, der die Art und Weise des (gesellschaftlichen) Zusammenlebens, das Verhältnis menschlichen Lebens zu natürlichen Entitäten, die Wirtschaftsweise und damit schließlich das Überleben des Menschen als Gattung auf dem Planeten Erde in Frage stellt. In den Rechtswissenschaften wird das Recht bislang vor allem als Instrument zur Lösung der mit dem Anthropozän verbundenen ökologischen Krisenphänomene begriffen - entweder affirmativ als Instrument zur Ausgestaltung der menschlichen Formkraft der Umwelt oder restriktiv als Instrument zum Schutz vor menschlicher Naturzerstörung. Die Tagung ›Recht im Anthropozän‹ geht hingegen davon, dass sich das Verhältnis von Recht und Anthropozän ungleich komplexer und vielschichtiger gestaltet: Als Spannungsbegriff markiert das Anthropozän nicht nur eine existentielle ökologische Herausforderung, sondern verändert und problematisiert zugleich auch das Recht selbst und seine Grundvoraussetzungen – und zwar in theoretischer wie empirischer Hinsicht.

Das ›Recht im Anthropozän‹ soll vor diesem Hintergrund auf der Tagung unter drei Gesichtspunkten erörtert werden:

  • "Anthropozän im Recht"
  • "Recht im Anthropozän"
  • "Recht für das Anthropozän"

Wir freuen uns über innovative und interdisziplinäre, theoretische und empirische Beiträge zu diesen drei Aspekten des Rechts des/im/für das Anthropozän. Bitte senden Sie einschlägige Abstracts (ca. 500 Wörter) für Vorträge bis zum 30. Juni 2022 zusammen mit einen CV an Johan Horst (horst(at)lhlt.mpg.de) und Doris Schweitzer (do.schweitzer(at)soz.uni-frankfurt).