Mit Beschluss vom 7. Juni 2024 hat der Oberste Gerichtshof in Russland die in Berlin ansässige Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) als "extremistische Organisation" und als Teil einer "antirussischen separatistischen Bewegung" gelistet. Gemäß § 282 (2) Strafgesetzbuch der Russischen Föderation können Mitglieder dieser Gesellschaft zu einer Haftstrafe von bis zu zwölf Jahren verurteilt werden. Das gilt nicht nur für russische Staatsbürger:innen.
Die Deutsche Gesellschaft für Soziologie protestiert entschieden gegen diesen Beschluss und diese Einstufung. Wir sehen keinen Anlass für eine solche Einstufung, handelt es sich bei der DGO doch um eine über 100jährige, allseits anerkannte wissenschaftliche Vereinigung zur Osteuropaforschung. Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs in Russland stellt einen massiven Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar.
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziologie fordert das Auswärtige Amt auf, die russische Regierung und den Obersten Gerichtshof in Russland dazu zu bewegen, diese Listung aufzuheben.