Aktuell

›Transnationale industrielle Beziehungen‹

Deadline: 31. Mai 2022

Ziel der Tagung ist es, den Blick auf Akteure, Institutionen, Prozesse und Ergebnisse transnationaler industrieller Beziehungen zu richten. Mögliche Themenbereiche und Fragestellungen in diesem Zusammenhang lauten:

• Welche aktuellen Entwicklungen lassen sich mit Blick auf europäische sowie transnationale Akteure und Prozesse feststellen, z.B. im Hinblick auf Europäische Betriebsräte, SE-Betriebsräte, Europäischer Sozialdialog, globale und europäische Gewerkschaftsverbände, europäische Arbeitgeberverbände?
• Inwiefern sind grenzüberschreitende Gewerkschaftskooperationen und transnationale Arbeitskämpfe, aber auch Kooperationen zwischen Gewerkschaften und anderen (kollektiven) Akteuren – wie NGOs – in globalen Wertschöpfungsnetzwerken zu beobachten? Wie lassen sich solche Entwicklungen einordnen? Inwiefern entstehen neuartige Formen von workers‘ voice – bspw. in Form digitaler Kommunikationstools – und wie verhalten sich diese zu traditionellen Formen der Interessenvertretung?
• Wie erfolgt durch wen und worüber die Umsetzung von Global Framework Agreements oder die Durchsetzung von Kernarbeitsnormen innerhalb globaler Produktionsnetzwerken? Oder ist CSR von Unternehmungen eine ernstzunehmende Alternative?
• Wie wirken Branchen- und Wettbewerbsregulierungen auf EU-Ebene auf Arbeitsbeziehungen? Zu nennen sind hier  Regelungen zum CO2-Ausstoß in der Automobilindustrie, aber auch das europäische Wettbewerbsrecht, das ermöglichend und restringierend auf öffentliche Ausschreibungen und die Arbeitsbedingungen in den Leistungserbringerorganisationen wirkt. Last but least können auch Lieferkettengesetze (neue) Sorgfaltspflichten für Unternehmungen mit Relevanz für Arbeitsbedingungen und Mitbestimmungsträger hervorbringen.

Der GIRA-Vorstand bittet zu diesen Themen um Einreichungen aus sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher sowie aus arbeits- und sozialrechtlicher Perspektive. Die Beiträge können sich auf Veränderungen auf der Mikroebene (Arbeitsplatz), auf der Mesoebene (Betrieb, Tarif- und Branchenebene) oder auf die Makroebene der Arbeitsbeziehungen (Gesamtwirtschaft, staatliche sowie supranationale Regulierung) beziehen. Theoretische und empirische Arbeiten sind genauso erwünscht wie Beiträge zu (neuen) Methoden der Industrial Relations-Forschung. Gleiches gilt für international (vergleichend) angelegte Themenstellungen. Wie in jedem Jahr bildet das Schwerpunktthema jedoch nicht den alleinigen Fokus der Tagung. Auch zu anderen Fragestellungen der Arbeitsbeziehungen sind Einreichungen für einen freien Themenblock herzlich willkommen. Herzlich willkommen sind auch Einreichungen von Nachwuchswissenschaftler*innen (Doktorand*innen, fortgeschrittene MA-Studierende) für einen Pre-Conference Workshop.

Die Vorschläge sollen aus einem Arbeitstitel und einem Abstract (in deutscher oder englischer Sprache) von maximal zwei Seiten bestehen. Der Abstract gibt Auskunft über die Fragestellung, die konzeptionelle(n) Grundlage(n) und die verwendeten Methoden. Ferner skizziert er in gebotener Kürze zentrale Befunde.

Die Abstracts müssen bis zum 31.05.2022 in elektronischer Form als PDF- oder Word-Datei bei der GIRA-Geschäftsstelle eingereicht werden (girasekretariat(at)gmail.com). Akzeptierte Abstracts sind bis zum 22.09.2022 als Full Papers (als PDF- oder Word-Datei) für die Tagung einzureichen.