Meldungen des Vorstands

Nominierungsfristen DGS-Wahl 2021

Vom 1. April 2020 bis voraussichtlich 17. September 2020 findet das Nominierungsverfahren für die Wahl der Gremien der Deutschen Gesellschaft für Soziologie 2021 statt. Gemäß der die Wahl- und Verfahrensordnung ergänzen­den Ausführungsbestimmungen ›Nominierungsverfahren‹ (soziologie.de/satzung), die bereits bei der DGS-Wahl 2019 angewandt wurden, no­minieren für die Konzilskandidaturen zuerst die Mitglieder, anschließend die Sektionen und zuletzt das amtierende Konzil – jeweils in Kenntnis der Vor­schläge der vorangegangenen Gruppe. Für die Vorstands- und Vorsitzkan­didaturen nominieren zuerst die Sektionen, anschließend der amtierende Vor­stand und zuletzt das Konzil – ebenfalls jeweils in Kenntnis der vorange­gangenen Vorschläge. Die endgültige Entscheidung über sämtliche Kandi­daturen liegt beim Konzil.

Die Geschäftsstellenleitung wird alle Nominierungsgruppen per E-Mail auf­rufen, Kandidierende zu benennen.

     
Wer nominiert für was? Aufruf für Nominierungsfrist
Mitglieder für Konzil 10 Eigennominierungen 01.04.2020–15.05.2020
Sektionen für Konzil 10 Sektionsnominierungen in Kenntnis der Eigennominierungen 16.05.2020–30.06.2020
Konzil für Konzil 10 Konzilsnominierungen in Kenntnis der Eigen- und Sektionsnominierungen 01.07.2020–15.08.2020
Konzil für Konzil

Einigung auf 10 bzw. 30 Personen,
ggfs. Auffüllung auf 30

16.08.2020–17.09.2020
Sektionen für Vorstand 4 Sektionsnominierungen 01.04.2020–30.06.2020
Vorstand für Vorstand 8 Vorstandsnominierungen in Kenntnis der Sektionsnominierungen 01.07.2020–15.08.2020
Konzil für Vorstand Entscheidung für 12 Personen,
ggfs. Auffüllung auf 12
16.08.2020–17.09.2020
Sektionen für Vorsitz 1 Sektionsnominierung 01.04.2020–30.06.2020
Vorstand für Vorsitz 1 Vorstandsnominierung,
ggfs. Auffüllung auf 2
01.07.2020–15.08.2020
Konzil für Vorsitz Entscheidung für 2 Personen,
ggfs. Auffüllung auf 2
16.08.2020–17.09.2020