Aktuell

Nominierungsfristen DGS-Wahl 2021

Vom 1. April 2020 bis voraussichtlich 17. September 2020 findet das Nominierungsverfahren für die Wahl der Gremien der Deutschen Gesellschaft für Soziologie 2021 statt. Gemäß der die Wahl- und Verfahrensordnung ergänzen­den Ausführungsbestimmungen ›Nominierungsverfahren‹ (soziologie.de/satzung), die bereits bei der DGS-Wahl 2019 angewandt wurden, no­minieren für die Konzilskandidaturen zuerst die Mitglieder, anschließend die Sektionen und zuletzt das amtierende Konzil – jeweils in Kenntnis der Vor­schläge der vorangegangenen Gruppe. Für die Vorstands- und Vorsitzkan­didaturen nominieren zuerst die Sektionen, anschließend der amtierende Vor­stand und zuletzt das Konzil – ebenfalls jeweils in Kenntnis der vorange­gangenen Vorschläge. Die endgültige Entscheidung über sämtliche Kandi­daturen liegt beim Konzil.

Die Geschäftsstellenleitung wird alle Nominierungsgruppen per E-Mail auf­rufen, Kandidierende zu benennen.

   
Wer nominiert für was?Aufruf fürNominierungsfrist
Mitglieder für Konzil10 Eigennominierungen01.04.2020–15.05.2020
Sektionen für Konzil10 Sektionsnominierungen in Kenntnis der Eigennominierungen16.05.2020–30.06.2020
Konzil für Konzil10 Konzilsnominierungen in Kenntnis der Eigen- und Sektionsnominierungen01.07.2020–15.08.2020
Konzil für Konzil

Einigung auf 10 bzw. 30 Personen,
ggfs. Auffüllung auf 30

16.08.2020–17.09.2020
Sektionen für Vorstand4 Sektionsnominierungen01.04.2020–30.06.2020
Vorstand für Vorstand8 Vorstandsnominierungen in Kenntnis der Sektionsnominierungen01.07.2020–15.08.2020
Konzil für VorstandEntscheidung für 12 Personen,
ggfs. Auffüllung auf 12
16.08.2020–17.09.2020
Sektionen für Vorsitz1 Sektionsnominierung01.04.2020–30.06.2020
Vorstand für Vorsitz1 Vorstandsnominierung,
ggfs. Auffüllung auf 2
01.07.2020–15.08.2020
Konzil für VorsitzEntscheidung für 2 Personen,
ggfs. Auffüllung auf 2
16.08.2020–17.09.2020