FAQ für Sprecherinnen und Sprecher der Sektionen

DGS-Mitgliedschaft

Sektionssprecher:innen, Schatzmeister:innen und deren Stellvertreter:innen müssen Mitglieder der DGS sein. Bei den sonstigen Mitgliedern Ihrer Sektion ist die DGS-Mitgliedschaft nicht erforderlich. Gleichwohl ist die Mitgliedschaft eines Sektionsmitglieds in der DGS überaus wünschenswert, weil jedes Sektionsmitglied (zumindest indirekt) auch von den Mitgliederbeiträgen der DGS profitiert. Werben Sie deshalb bitte auch in Ihrer Sektion für die Mitgliedschaft bei der DGS.

Wechsel der Ämter

Ein Wechsel der Sprecher:innen oder Schatzmeister:innen der Sektionen müssen umgehend an die Geschäftsstelle gemeldet werden. Die neuen Sprecher:innen der Sektionen werden vom Konzil auf seiner nächsten Sitzung bestätigt.

Mailingliste für Sprecher:innen

Nach der Mitteilung über einen Amtswechsel werden neue Sprecher:innen in die Mailingliste für Sprecher:innen eingetragen. Sie dient dem Austausch zu Neuigkeiten aus den Sektionen, dem Aufruf zu Kooperationen und für Absprachen zu aktuellen Thematiken. Bitte nutzen Sie diese Mailingliste dennoch mit bedacht, damit die Nachrichten in den Postfächern der Sprecher:innen nicht Überhand nehmen.

DGS-Corporate Design

Verwenden Sie für alle medialen Präsenzen Ihrer Sektionsveranstaltungen (Plakate, Ankündigungen usw.) bitte das DGS-Logo. Unterstützen Sie die DGS bitte auch dadurch, dass Sie auf der Internetseite Ihrer Sektion (und ebenso auf den Internetseiten Ihrer Institute) auf die DGS aufmerksam machen und Links zur DGS setzen. Das DGS-Logo erhalten Sie auf Anfrage von der Geschäftsstelle.

Expert:innen-Datenbank

Sie unterstützen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DGS maßgeblich, wenn Sie der Geschäftsstelle zu den Hauptthemengebieten Ihrer Sektion eine Expertin bzw. einen Experten benennen.

Internetseiten auf der DGS-Homepage

Für ihre auf www.soziologie.de unterhaltenen Unterseiten sind die Sektionen selbst verantwortlich. Auf den Sektionsunterseiten auf www.soziologie.de können ein eigener Kalender und ein News-System eingerichtet werden, deren Inhalte automatisch auf die Startseite der DGS und in den Kalender der Hauptseite gespiegelt werden. Bitte halten Sie die Informationen zu Ihrer Sektion stets aktuell. Jede Sektion erhält ein eigenes Login für den internen Bereich. Sollte dieses Login abhandengekommen sein oder sollten sich weitere Fragen zur Handhabung der Unterseiten ergeben, wenden Sie sich bitte an die DGS-Geschäftsstelle.

Rundbriefe der Sektionen

Bitte nehmen Sie auch die DGS-Geschäftsstelle und die/den Vorstandsbeauftragte:n für die Sektionen in Ihre Verteilerlisten auf.

Geschäftsordnungen der Sektionen

Die Sektionen der DGS sind keine eigenständigen juristischen Einheiten und dürfen daher keine Satzungen festlegen. Sie können aber eine Geschäftsordnung erstellen, um Ihre internen Abläufe zu regeln, welche inhaltlich nicht im Widerspruch zur Satzung der DGS stehen darf. Es ist nicht verpflichtend für Sektionen, eine eigene Geschäftsordnung zu erstellen. Geschäftsordnungen der Sektionen müssen vom DGS-Vorstand geprüft werden. Die DGS-Geschäftsstelle stellt Ihnen bei Bedarf gerne eine Musterordnung zur Verfügung.

Sektionsgebühren

Die Sektionen dürfen Gebühren von ihren Mitgliedern erheben, nicht aber Mitgliedsbeiträge. Die Erstellung von Steuerbescheinigungen über erhaltene Gebühren ist steuerrechtlich nicht erlaubt.

Versammlung der Sprecher:innen der Sektionen

Die gemeinsamen Sitzungen aller Sprecher:innen finden zwei Mal in jedem Jahr statt: Im Herbst (meistens Oktober) im Kontext von DGS-Kongressen in der Regel am ersten Tag des Kongresses, in den Jahren zwischen den DGS-Kongressen in der Regel am Ort der Geschäftsstelle und an einem weiteren Termin (meistens im Mai) ebenfalls am Ort der Geschäftsstelle. Zu beiden Terminen erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung und eine Tagesordnung.

Wahlen in den Sektionen

Wenn in Ihrer Sektion Wahlen stattgefunden haben, informieren Sie bitte stets die DGS-Geschäftsstelle über das Ergebnis. Die Sprecher:innen und Schatzmeister:innen können so in die jeweiligen internen Verteiler aufgenommen werden. Außerdem kann der DGS-Vorstand seiner Anzeigepflicht gegenüber dem Konzil nachkommen.

Berichtspflicht

Gemäß Satzung der Deutschen Gesellschaft für Soziologie sind die Sektionen dazu verpflichtet, einen jährlichen Bericht an den DGS-Vorstand einzureichen. Senden Sie Ihren Jahresbericht bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres an die DGS-Geschäftsstelle, welche den Bericht an die/den DGS-Vorstandsbeauftrage:n für die Sektionen und den/die DGS-Schatzmeister:in weiterleitet. Hinweise zum Verfassen von Jahresberichten erhalten Sie von der Geschäftsstelle.

Jahreszuschüsse für Sektionen

Auf der Grundlage eines Jahresberichts und der verpflichtenden jährlichen Kassenaufstellung inklusive Belegen, gewährt die DGS jeder Sektion einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 400 Euro. Sektionen die im laufenden Geschäftsjahr zum Stichtag am 31.03. über ein Saldo von über 5.000 Euro auf ihren Konten verfügen, erhalten keinen Jahreszuschuss.

Zuschüsse für (internationale) Tagungen

Jeden Zuschuss für eine Tagung kann jede Sektion über ihre/ihren Sprecher:in in einem Kalenderjahr ein Mal beantragen. Senden Sie dazu bitte einen formlosen Antrag mit einer kurzen Erläuterung für die Verwendung der Gelder und ein (vorläufiges) Tagungsprogramm an die DGS-Geschäftsstelle. Die Höhe des Sonderzuschusses für eine reguläre Tagung beträgt 400 Euro und kann nur beantragt werden, wenn das Guthaben der Sektion zum Zeitpunkt des Antrags nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Die Höhe des Zuschusses für eine internationale Tagung richtet sich nach der Art der – stets mindestens zwei – internationalen Gäste: Beantragen können Sie bei zwei Redner:innen aus dem fremdsprachigen Ausland 1.250 Euro, bei einer/einem Redner:in aus dem fremdsprachigen Ausland und einer bzw. einem weiteren aus dem deutschsprachigen Ausland 1.000 Euro, bei zwei Redner:innen aus dem deutschsprachigen Ausland 750 Euro. Tagungsberichte senden Sie bitte zur Veröffentlichung an die Redaktion der Soziologie.

Ausführungsbestimmungen zur Stärkung der Sektionen

Bitte beachten Sie auch die Ausführungsbestimmungen zur Stärkung der Sektionen, beschlossen vom Konzil am 15.03.2018 und aktualisiert am 13.05.2022.

Fragen

Sie haben Rückfragen oder Ideen für Ergänzungen dieser Liste? Wenden Sie sich bitte an die DGS-Geschäftsstelle.