Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Sektion Soziologie der Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie

§ 1 Zielsetzung

Die Sektion Soziologie der Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie ist eine Vereinigung, die den Zweck hat, die soziologische Kindheitsforschung zu fördern, wissenschaftliche Kontaktpflege auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern und NachwuchswissenschaftlerInnen ein Forum für die Auseinandersetzung mit ihren Forschungsvorhaben zu bieten.

§ 2 Leitung der Sektion Soziologie der Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie

Die Sektion Soziologie der Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie wird vom Sprecherkreis und dem für die wissenschaftlichen Belange zuständigen Sektionsrat geführt. Der Sprecherkreis besteht aus der/dem 1., 2. und / oder 3. SprecherIn. Alle SprecherInnen sind unterschriftsberechtigt. Die/der 1. Sprecherin führt die Geschäfte der Sektion Soziologie der Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Abstimmung mit der/dem 2. und 3. SprecherIn.

§ 3 Sitz der Sektion

Die Sektion Soziologie der Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie hat ihren Sitz am Arbeitsort der 1. Sprecherin/des 1.Sprechers.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mitgliedschaft

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an die/der SprecherIn zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich die/der AntragstellerIn verpflichtet, den festgesetzten Jahresbeitrag zu zahlen.

§ 6 Mitgliederversammlung

Eine ordentliche Mitgliederversammlung der Sektion Soziologie der Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie findet einmal jährlich statt. Zu ihr wird in schriftlicher Form, wozu auch der Sektionsrundbrief zählt, eingeladen. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere über folgende Punkte zu beschließen

  1. Die Wahl und Einberufung der 1., 2. und 3. SprecherIn
  2. Wahl der RätInnen, sofern keine durchgeführt wird
  3. Verwendung des Sektionsvermögens
  4. Änderungen an der Geschäftsordnung
  5. Die Auflösung der Sektion

Bei der Beschlussfassung in den Mitgliederversammlungen entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Ausgenommen von dieser Regel sind die Änderungen an der Geschäftsordnung und die Auflösung der Sektion.

§ 7 Wahlverfahren

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Sektion Soziologie der Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie. Die SprecherInnen und der Sektionsrat werden für die Dauer von zwei Jahren von der ordentlichen Mitgliederversammlung bzw. per Briefwahl gewählt. Die SprecherInnen bleiben jedoch so lange im Amt bis neue SprecherInnen gewählt wurden. Tritt die/der erste SprecherIn zurück, übernimmt die/der zweite SprecherIn das Amt.

Der Sektionsrat kann eine(n) neue(n) zweite(n) SprecherIn bestimmen, wenn diese(r) das Amt der/des ersten Sprechers/Sprecherin übernommen hat oder selbst zurückgetreten ist. Die Neubesetzungen müssen auf der nächsten Mitgliederversammlung durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt werden und gelten längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode.

Die Wiederwahl für SprecherInnen ist für bis zu drei Amtsperioden zulässig. Gewählt werden können Mitglieder der Sektion Soziologie der Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie.

Die Wahl der SprecherInnen und der RätInnen hat schriftlich und geheim zu erfolgen. Die Anzahl der Ratsmitglieder wird zu Beginn der Wahlen festgelegt. Die Wahl der RätInnen erfolgt in einem Wahlgang. Unter den zur Wahl stehenden Sektionsmitgliedern werden entsprechend der festgelegten Zahl diejenigen in den Rat gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen können. Jedes Sektionsmitglied hat bei der Wahl des Rates so viele Stimmen, wie Mitglieder in den Rat gewählt werden. Die Abgabe einer geringeren Anzahl von Stimmen ist zulässig. Stimmenkumulation ist nicht möglich.

Die Wahlleitung übernehmen zwei von der Mitgliederversammlung benannte Mitglieder, die weder der Geschäftsleitung oder dem Rat angehören, noch sich selbst zur Wahl stellen.

Jena, den 9.10.2008
(Die Geschäftsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung 2008 in Jena verabschiedet)