Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

Die Sektion operiert nach folgenden Spielregeln:

Mitgliedschaft

Stimmberechtigtes Mitglied der Sektion kann jedes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Soziologie werden. Es genügt ein formloser Antrag auf einer Mitgliederversammlung.

Tagungen

Pro Jahr finden zwei Tagungen statt, eine im Frühjahr und eine im Herbst. In Jahren, in denen ein Soziologie-Kongress stattfindet, wird die Herbsttagung im Rahmen des Soziologie-Kongress veranstaltet.

Mitgliederversammlung

Im Rahmen der Tagungen findet jeweils eine Mitgliederversammlung statt, an der die stimmberechtigten Mitglieder sowie nicht stimmberechtigte Gäste teilnehmen können.

Vorstand

In einem zweijährigen Turnus wählt die Mitgliederversammlung einen aus mindestens drei Personen bestehenden Vorstand, aus dessen Mitte eine Sprecherin/ein Sprecher der Sektion gewählt wird.