Nachwuchsförderung
NACHWUCHSPREIS
Gegenstand: Ausgezeichnet werden sollen herausragende Monographien von Nachwuchswissenschaftler*innen im Bereich der soziologischen Theorie, die innerhalb des jeweils zurückliegenden Kalenderjahres erschienen sind. Als ›Nachwuchswissenschaftler*in‹ gilt man in der Regel bis zum Ablauf einer Frist von drei Jahren nach der Promotion (über etwaige Grenzfälle befindet die Jury).
Einsendungen der Schriften (in der Regel digital, ggf. auch physisch) werden mit Stichtag über die Kommunikationskanäle der Sektion erbeten (Kontakte siehe Newsletter, Homepage, soziale Medien etc.). Es soll formlos eine kurze Selbstverortung bzw. ein CV beigelegt werden. Bewerbungs- oder Empfehlungsschreiben sind nicht Teil der Einsendung. Bei zu geringer Zahl oder fachlich eindeutig ungeeigneten Einsendungen können im Ausnahmefall zwei Jahrgänge zusammengelegt werden. Über das Vorliegen einer solchen Konstellation befindet die Jury in Rücksprache mit dem Vorstand.
Zusammensetzung: Die Jury soll idealerweise aus drei Personen bestehen (inklusive Vorsitz aus dem Sektionsvorstand). Zur Teilnahme an der Jurytätigkeit wird innerhalb des Kreises der Sektionsmitglieder öffentlich aufgerufen. Der*Die Juryvorsitzende kann bei zu geringer Mitwirkungsbereitschaft ausgewiesene Einzelpersonen aus dem Feld der soziologischen Theorie gezielt ansprechen.
Modus: Die Jury sichtet die eingegangenen Schriften und erstellt im Regelfall eine (nicht zu veröffentlichende) Shortlist für die intensivere Beratung. Je nach Zahl der infrage kommenden Monographien können Einzelsitzungen oder vergleichende Sitzungen anberaumt werden. Über angemessene Vergleichskriterien befindet die Jury. Falls weder Einigkeit noch ein Mehrheitsvotum hergestellt werden können, ist der Sektionsvorstand zu konsultieren.
Befangenheiten gegenüber einzelnen Bewerber*innen gemäß den üblichen Konventionen sind vorab transparent zu machen. Die Jury befindet je nach Befangenheitsgrad über geeignete Maßnahmen. In der Regel soll erhebliche Befangenheit zum Aussetzen der Stimmberechtigung des Jurymitglieds bei Einzelabstimmungen führen.
Verleihung:jährlich (für Buchveröffentlichungen des jeweils zurückliegenden Kalenderjahres). Öffentliche Bekanntgabe über die Kommunikationskanäle der Sektion (ggf. erst nach der Übergabe). Der*Die Preisträger*in wird vorab informiert.
Feierliche Übergabe: In der Regel alle zwei Jahre bei der Mitgliederversammlung auf dem DGS-Kongress. Die Verleihung erfolgt mit kurzer Würdigung/ Laudatio. Nach Rücksprache mit der*dem Preisträger*in ist eine Übergabe auch auf einer Sektionstagung in einem kongressfreien Jahr möglich.
Preisgeld: Der Nachwuchspreis ist idealerweise mit 500 € dotiert (abhängig von der Finanzlage der Sektion kann die Summe unter Umständen geringer ausfallen, sollte aber mindestens 250€ betragen).
Deadline: 01.06.2024
Ansprechpartner: Ulf Bohmann, ulf.bohmann(at)soziologie.tu-chemnitz.de
REISEKOSTENUNTERSTÜTZUNG
Zur Teilnahme an Veranstaltungen der Sektion Soziologische Theorie können nichtpromovierte Mitglieder der Sektion eine Reisekostenunterstützung von maximal 100 € bei der Sektion beantragen, insofern die Kosten nicht anderweitig übernommen werden.
Um die Unterstützung zu beantragen, ist eine Erklärung auszufüllen und gemeinsam mit einem Scan der Belege an f.anicker(at)hhu.de zu schicken.
Zudem müssen die Belege im Original an die DGS-Geschäftsstelle gesandt werden:
Svenja Deutschbein
Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS)
Kulturwissenschaftliches Institut Essen (KWI)
Goethestraße 31
45128 Essen