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Call for Paper: Hermann Schmitz‘ ›Neue Phänomenologie‹ und die Soziologie

8. Tagung des ›Interdisziplinären Arbeitskreises Phänomenologien und Soziologie‹ (IAPS) der DGS-Sektion ›Soziologische Theorie‹ 6. – 7. Juni 2024 | Goethe-Universität Frankfurt am Main


Der ›Interdisziplinäre Arbeitskreis Phänomenologien und Soziologie‹ (IAPS) widmet sich der Aufgabe, die Vielfalt phänomenologischer Ansätze mit Blick auf die soziologische Theorie- bildung und empirische Forschung zu diskutieren. Besondere Aufmerksamkeit erhalten dabei phänomenologische Zugänge, die noch nicht im Mainstream der Soziologie angekommen sind. Hierzu zählt die von dem Kieler Philosophen Hermann Schmitz (1928-2021) entwickelte ›Neue Phänomenologie‹, obgleich sie in der deutschsprachigen Soziologie seit gut 30 Jahren mit stetig wachsendem Interesse rezipiert wird.
Im Mittelpunkt der soziologischen Rezeption der Neuen Phänomenologie steht seit den 1990er Jahren Schmitz› Leibphänomenologie. Schmitz selbst hatte sich zwar dagegen gewehrt, seinen Ansatz auf eine Leibphänomenologie zu reduzieren, weil das der theoretischen und thema- tischen Breite seines philosophischen Werks nicht annähernd gerecht werde. Die Soziologie nutzt gleichwohl primär Schmitz‹ phänomenologische Leibtheorie für ihre Fragestellungen. Diese lagen zunächst schwerpunktmäßig in den Bereichen Geschlechter-, Arbeits-, Körper- und Sportsoziologie (z.B. Abraham 2002, Böhle/Fross 2009, Gugutzer 2012, 2023a, Jäger 2014, Lindemann 2011), später bspw. auch in der Gewalt- und Techniksoziologie (z.B. Lindemann 2020, Schmidl 2022, Uzarewicz 2023). Seit gut zehn Jahren setzt sich die Soziologie verstärkt mit Schmitz› Atmosphären-, Raum- und Situationstheorie auseinander, die sie für atmos- phären-, emotions- und rechtssoziologische sowie sozialisationstheoretische Untersuchungen nutzt (z.B. Albrecht 2017, Gugutzer 2020, Schützeichel 2016, Wolf 2015, 2019). Darüber hinaus finden sich mittlerweile einige sozial- und gesellschaftstheoretische Publikationen, die auf Schmitz‹ Phänomenologie rekurrieren (z.B. Bosch et al. 2022, Gugutzer 2017, 2023b, Lindemann 2013, 2014, 2016, Uzarewicz 2011).
Angesichts des stetig zunehmenden soziologischen Interesses an der Neuen Phänomenologie widmet sich die 8. Jahrestagung des IAPS explizit dem Ansatz von Hermann Schmitz. Im Zent- rum der Tagung steht die generelle Frage, in welcher Hinsicht die Neue Phänomenologie für die Soziologie bedeutsam war, ist und zukünftig sein könnte. Mit dieser bewusst offen formulierten Themenstellung ist die Absicht verbunden, die Schmitz-Rezeption in der Soziologie sowohl zu resümieren als auch weiterzuführen. Die Vorträge sollten sich daher an folgenden Fragen orien- tieren:
− Welche soziologischen Erkenntnisse hat der Rekurs auf die Neue Phänomenologie bis-her erbracht? Für welche soziologisch relevanten Forschungsfragen hat die Neue Phäno- menologie sensibilisiert, welches Sensibilisierungspotenzial besitzt sie darüber hinaus?
− Bietet die Neue Phänomenologie lediglich konzeptuelle Anregungen für die Sozialtheo- rie, oder ist sie gleichermaßen gesellschaftstheoretisch relevant? Wie könnte eine neo- phänomenologisch fundierte Gesellschaftstheorie aussehen?
− (Wie) Lassen sich die Konzepte von Schmitz mit anderen phänomenologischen Ansätzen für die Soziologie fruchtbar verknüpfen?
− Welche Anschlüsse gibt es zwischen einer neophänomenologisch fundierten Soziologie und anderen soziologischen Theorieangeboten, etwa der Akteur-Netzwerk-Theorie, der Praxissoziologie oder der Kritischen Theorie?
− Welche Bedeutung kommt der Neuen Phänomenologie für die Analyse von gegen- wärtigen gesellschaftlichen Transformationen zu, beispielsweise der Digitalisierung bzw. Datafizierung der Gesellschaft, der gesellschaftlichen ›Beschleunigung‹ oder der ›Spal- tung‹ der Gesellschaft?
− Wo liegen die soziologischen Grenzen der Neuen Phänomenologie?

Wir bitten um Vortragsangebote im Umfang von max. 400 Wörter bis spätestens 15. März 2024 per E-Mail an Robert Gugutzer (gugutzer@sport.uni-frankfurt.de) und/oder Gesa Lindemann (gesa.lindemann@uni-oldenburg.de). Eine Rückmeldung hierzu erhalten Sie bis zum 31. März 2024.